Dofus Wiki
Advertisement

Die meisten Häuser in der Welt der Zwölf können von Spielern erworben werden, wenn sie das nötige Geld dazu haben und das gewünschte Haus noch frei ist. Klickt man die Tür eines Hauses an, wird angezeigt, wem es gehört, oder ob es zum Verkauf steht oder verlassen ist.

  • Pro Account kann nicht mehr als ein Haus erworben werden. Der Zugang zum Haus kann mit einem Zahlencode gesichert werden.
  • Die Häuser sind verschieden groß und weisen eine unterschiedliche Anzahl an Stockwerken sowie eine jeweils landestypische Bauweise und Einrichtung auf. Eine Übersicht über alle Häuser und welche davon zu verkaufen sind, bekommt man bei den Immobilienmaklern in Bonta und Brakmar. Sie unterhalten ihre Büros in den Berufsberatungszentren.
  • In den meisten Häusern gibt es eine oder mehrere Schatztruhen für jeweils 80 (100 ab 17.6.2014) Gegenstandstypen. Dies erleichtert es, den Inhalt des eigenen Bankfaches und damit die Zugangsgebühr im Rahmen zu halten. Man kann Gegenstände, die in der Truhe keinen Platz haben, auch offen auf dem Boden lagern. Diese Gegenstände verschwinden aber nach einem Reboot.
  • Manche Häuser weisen eine Werkbank auf, an der ein Beruf ausgeübt werden kann. Das ist praktisch, weil dann nicht jedesmal die Bank aufgesucht werden muss, um Nachschub für die Verarbeitung zu holen.
  • Bei der Auswahl der Personen, denen man seinen Haus-Zugangscode überlasst, ist Vorsicht geboten. Der Besitzer kann unliebsame Besucher jederzeit anklicken und aus dem Haus werfen.
  • Loggt ein Charakter im eigenen Haus aus, gewinnt er pro Stunde 50 Energiepunkte zurück.
  • Mit einem Heimtrank kann man sich schnell zu seinem Haus zurücktransportieren lassen.
  • Ein Haus wird zum verlassenen Haus, wenn sich der Besitzer 6 Monate lang nicht auf dem Server einloggt hat. In bestimmten Intervallen werden diese Häuser dann wieder zum Verkauf freigegeben (erstmals ab 25.11.2008). Der bisherige Besitzer verliert alle Rechte an dem Haus, die Schatztruhen werden geleert und der Inhalt auf das Bankkonto übertragen.
  • Benötigt ein Hausbesitzer sein Haus nicht mehr, kann er es zu einem Mindestpreis oder einem höheren, von ihm bestimmbaren Preis wieder zum Verkauf anbieten. Es bleibt solange in seinem Besitz, bis ein anderer Spieler das Angebot annimmt.
  • Hausbesitzer, die einer Gilde angehören, können ihr Haus zu einem Gildenhaus machen. Voraussetzungen dafür sind, dass die Gilde länger als zwei Monate besteht, mindestens 10 Mitglieder hat und die Gesamtzahl der Häuser der betreffenden Gilde noch nicht erreicht ist (abhängig vom Level). Dabei kann die Zugangsberechtigung von Gildenmitgliedern zum Haus und zur Truhe, die Anzeige des Gildalogems an der Haustür sowie weiteres einzeln eingestellt werden.
  • Ab der Spielversion 2.30 sind alle Hauseingänge so vergrößert, dass ihr auch ohne von eurem Reittier absteigen zu müssen, in das Hausinnere gelangen könnt.
Advertisement