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In jedem größeren Ort gab es früher einen Kaufladen, in dem neben frischem Wasser hauptsächlich Gewürze und andere Zubehörstoffe für die Nahrungsmittelindustrie verkauft worden sind.

Vornehmlich Jäger, Metzger und Fischhändler kehrten hier regelmäßig ein, um Zutaten für die Herstellung von Fisch- und Fleischgerichten zu erwerben.

Durch das Gesetz U 2.29 wurde dieser Handel untersagt und die Läden am 23. Junssidor 645 von Amts wegen geschlossen. Die Berufler müssen nun auf die Naturstoffe zurückgreifen, die von diversen Monstern gedroppt werden (oder die sie in riesigen Mengen in ihren Truhen und Schließfächern gehamstert haben...)

Nebenbei gesagt treffen die neuen Vorschriften auch die Gastwirte. Wegen stark rückläufigen Bierumsatzes wurde es jetzt verboten, in Gasthäusern Wasser auszuschenken. Auch dem schwunghaften Handel mit ätherischen Waffen unter dem Tresen wurde ein Riegel vorgeschoben.

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